10. Dezember 2015 | 15:17 Uhr
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Das sollten Sie zu Ihrem Resturlaub wissen:

Das sollten Sie zu Ihrem Resturlaub wissen: Es gibt keinen Rechtsanspruch, diesen ins neue Jahr zu schieben – die meisten Firmen sind aber kulant. Wollen Sie Tage übertragen, müssen Sie das bis Dezember anmelden. Ende März verfällt der Resturlaub aus dem alten Jahr. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ihnen ungenutzte Urlaubstage auszahlen. Focus

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