Abtretung von Airline-Entschädigung ist rechtens
Fluggesellschaften dürfen Passagieren in ihren AGB nicht verbieten, ihre Fluggastrechte an ein Portal abzutreten. Manche versuchen, dies auf natürliche Personen zu beschränken, um sich nicht mit Fluggastportalen herumschlagen zu müssen. Das Landgericht Nürnberg hat solche Klauseln für unwirksam erklärt und damit ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt. In Köln hatten Richter gegen Ryanair ähnlich geurteilt. Legal Tribune Online