Übergangsfrist zur Aufbewahrungspflicht abgelaufen
1. August 2019, 14:55 Uhr
Mit Jahresbeginn müssen Unternehmen alle geschäftlichen E-Mails ohne Ausnahme zehn Jahre lang in elektronischer Form archivieren. Der Ausdruck in Papierform genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Mails inklusive Kopfdaten und Anhängen sind revisionssicher, das heißt auffindbar, nachvollziehbar, unveränderbar und verfälschungssicher aufzubewahren.
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