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Airline haftet für Fehler des Bodenpersonals:

Airline haftet für Fehler des Bodenpersonals: Die Kollision mit einem Treppenfahrzeug ist kein außergewöhnlicher Umstand, entschied der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil gegen Condor. Der Carrier wollte Reisenden für die Flugverspätung wegen des Austauschs einer lädierten Maschine keine Entschädigung zahlen. Dies sahen die Richter in Luxemburg anders, ein Zusammenstoß dieser Art könne im Normalbetrieb vorkommen.