Veranstalter muss "pandemische Überforderung" beweisen
2. Dezember 2021, 23:20 Uhr
Wenn Veranstalter Kundengelder nach abgesagten Reisen nicht, wie gesetzlich vorgesehen, binnen 14 Tagen zurückzahlen können, müssen sie beweisen, dass sie damit überfordert waren. Entsprechend urteilte das Münchener Amtsgericht. Es sprach einem Kunden neben dem Reisepreis, der ihm bereits zurückerstattet worden war, auch die vorgerichtlichen Anwaltskosten zu.
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