Reisebüros kämpfen mit Rückforderung von Coronahilfen
"Reisebüros weiter in der Nachweisfalle" heißt es von der Zentrale der Alpha Kooperation, die sich rechtlichen Beistand geholt hat und zu schneller Prüfung rät. Viele Agenturen müssten bei Schlussabrechnungen für Coronahilfen derzeit nachweisen, dass Umsatzeinbrüche unmittelbar auf Maßnahmen in Deutschland zurückzuführen seien. Das sei in der Touristik unrealistisch.
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Die Pandemie ist lange vorbei, die Coronahilfen sind immer noch ein Thema für Reisebüros
"Ihr Geschäft wurde jedoch ebenso durch Reisewarnungen, Grenzschließungen und Einreisebeschränkungen im Ausland getroffen", so die Zentrale der Reisebürokooperation Alpha mit rund 800 Mitgliedern. Die Touristik passe nicht ins rein nationale Prüfraster der Finanzämter. Viele Reiseausfälle während der Pandemie lassen sich laut Jurist Johannes Peter Voß-Lünemann von der Anwaltskanzlei Advant Beiten nicht auf eine einzelne Ursache zurückführen.
Genau das erschwere nun die Schlussabrechnungen. Für Reisebüros sei der Nachweis des direkten Zusammenhangs zwischen deutschen Maßnahmen wegen der Pandemie und den Umsatzverlusten häufig schwer zu führen, weil ihr Geschäft wesentlich von internationalen Reisebedingungen abhänge.
Ein Mix aus Gründen
Die Prüfpraxis treffe die Reisebranche an einem empfindlichen Punkt. Viele Ausfälle lassen sich eben nicht eindeutig einer einzelnen Maßnahme zuordnen. "Reisen wurden storniert, weil mehrere Faktoren gleichzeitig wirkten: Vorgaben in Deutschland, Beschränkungen in den Zielgebieten, reduzierte Flugprogramme und die Unsicherheit der Kunden", heißt es in der Mitteilung der Alpha-Zentrale.
Fehlende Unterlagen können teuer werden
Hinzu kommt laut Anwalt Voß-Lünemann der lange zeitliche Abstand. Unternehmen müssten aktuell Buchungen, Stornierungen und Provisionsverläufe aus den Jahren 2020 bis 2022 detailliert belegen. "Nicht alle Unterlagen sind noch vollständig vorhanden. Teilweise werden zudem Nachweise verlangt, mit denen bei der ursprünglichen Antragstellung nicht zu rechnen war", heißt es auch von den Alpha-Büros.
Fehlen Belege, drohen Kürzungen oder Rückforderungen. Zugleich unterscheiden sich die Bewertungen der Bewilligungsstellen bei Provisionen, Fixkosten, Unternehmensverbünden und möglichen Überkompensationen. Es sei Eile geboten, es gelten kurze Fristen für Rechtsmittel.
Alpha rät zu schneller Prüfung
In einem digitalen Fachgespräch mit Jurist Voß-Lünemann von der Kanzlei Advant Beiten wurden unter anderem Nachweispflichten, Rechtsmittelfristen, Liquiditätsrisiken und Rückforderungsbescheide behandelt. Alpha empfiehlt Reisebüros, zunächst Eingangsdatum und Rechtsbehelfsbelehrung eines Bescheids zu prüfen und Fristen fachlich klären zu lassen. Vorhandene Buchungs- und Stornodaten sollten gesichert, fehlende Unterlagen schriftlich erläutert werden. Mögliche Rückforderungen sollten zudem frühzeitig in die Liquiditätsplanung einfließen.