26. April 2017 | 11:00 Uhr
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Veranstalter haften für verspäteten Zug zum Flug

Pauschalurlauber mit inkludierter Anreise zum Airport, die ihren Flug verpassen, weil die Bahn zu spät ankommt, haben Anrecht auf einen Ersatzflug. Ist die Anreise nicht Teil des Pakets, muss ein Veranstalter dies explizit angeben, urteilte das Amtsgericht Hannover. Bei Zweifeln sei stets von einer Eigenleistung des Veranstalters auszugehen. Freie Presse

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