26. Juli 2016 | 11:00 Uhr
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Strandbaustelle muss kein Reisemangel sein

Das hat das Amtsgericht München entschieden. Dem Urteil zufolge können Urlauber keine Ersatzansprüche stellen, wenn der Veranstalter vor Reiseantritt auf Baumaßnahmen hingewiesen hat und der Kunde die Möglichkeit zur Umbuchung hatte. Travel One

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