Entschädigung wegen verstopfter Bordtoilette
Da sich die Flugreise eines Passagiers in Frankfurt wegen Reinigung des WC an Bord um vier Stunden verzögerte und er dadurch seinen Anschlussflug verpasste, sprach ihm das Amtsgericht Frankfurt eine Ausgleichszahlung zu. Eine verstopfte Toilette sei kein außergewöhnlicher Umstand, urteilten die Richter. Süddeutsche