7. März 2017 | 10:00 Uhr
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Mailen

Einzel-Sprachkurs kann Reisemangel sein

In dem Fall hatte ein Sprachreisender einen Business-English-Kurs in einer kleinen Gruppe in Fort Lauderdale gebucht. Da die Mini-Gruppe aber nicht zustande kam, buchte der Veranstalter den Mann auf Einzelunterricht um. Dieser war nicht einverstanden, wechselte vor Ort die Sprachschule und klagte. Das Gericht sprach ihm die Differenz von 370 Euro für den Kurswechsel zu, jedoch keinen Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden. Juris