9. September 2019 | 07:00 Uhr
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Mailen

Ausfall der Bordunterhaltung ist ein Reisemangel

Laut Landgericht Frankfurt stellt dies bei einem Langstreckenflug einen Mangel dar, der eine Minderung des Reisepreises rechtfertigt. 20 Prozent Minderung des anteiligen Tagesreisepreises befand das Gericht als angemessen. Im konkreten Fall waren dies 114,36 Euro für den Flug von Antananarivo auf Madagaskar nach Paris. Airliners

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