Wann die Unfallversicherung im Homeoffice greift
2. Dezember 2020, 18:52 Uhr
Grundsätzlich sind nur die Tätigkeiten als Arbeitsunfälle abgesichert, die im direkten Zusammenhang mit dem Job stehen, das gilt auch zuhause. Wer auf dem Weg zu Toilette oder Küche stürzt, ist nicht versichert. Der Gang zum Drucker hingegen fällt unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch die Schritte zum Mittagessen oder der Einkauf sind nicht abgedeckt. Es sei denn, es handelt sich um ein reines Geschäftsessen.
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