Veranstalter haftet nach schweren Turbulenzen auf Flug
2. Juli 2026, 18:43 Uhr
Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen Reiseveranstalter zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt, nachdem ein Passagier auf einem Pauschalreise-Flug nach Mauritius bei heftigen Turbulenzen schwer verletzt wurde. Haftbar gemacht wurde dabei nicht die ausführende Airline, sondern der Veranstalter als vertragliches Luftfahrtunternehmen im Sinne des Montrealer Übereinkommens.
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