20. September 2021 | 16:34 Uhr
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Tunesien hebt Altersgrenze für Testpflicht wieder an

Für die Einreise bedarf es nun wieder ab zwölf Jahren und nicht mehr wie seit kurzem ab zwei Jahren eines negativen PCR-Tests. Außerdem sind geimpfte Reisende nun grundsätzlich von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Tunesien Djerba Foto iStock mazzo1982

Die Testpflicht für Kinder unter zwölf Jahren ist in Tunesien, hier Djerba, wieder aufgehoben worden

Nach einer erneuten Änderung der Einreisebestimmungen durch das nordafrikanische Land gilt nun, dass Reisende ab zwölf Jahren einen negativen PCR-Test vorweisen müssen, der beim Check-in nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Test muss mit einem QR-Code versehen sein oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt sein.

Alle Einreisenden müssen zudem das Einreiseformular des tunesischen Gesundheitsministeriums online ausfüllen und die beiden daraus resultierenden Dokumente zweifach ausdrucken und unterschreiben. Die Dokumente würden beim Check-in geprüft und müssten dann bei Ankunft in Tunesien bei den Vertretern des Gesundheitsministerium beim 'Fiebercheck' abgeben werden, heißt es weiter.

Keine Quarantäne für komplett geimpfte Individualreisende

Die Behörden behalten sich nach Angaben des Gesundheitsministeriums außerdem das Recht vor, stichprobenartig Schnelltests bei der Einreise vorzunehmen. Falls der positiv ausfällt, müssen die jeweiligen Passagiere sich in eine obligatorische Quarantäne in Quarantänehotels auf eigene Kosten begeben.

Neben Pauschalreisenden sind nun auch vollständig geimpfte Individualreisende von der Quarantänepflicht befreit. Ihnen werde allerdings "empfohlen eine siebentägige Heimquarantäne zu machen und bei Symptomen einen PCR-Test vorzunehmen", teilt das Gesundheitsministerium mit. Neben vollständig geimpften Individualtouristen sind weiterhin auch Pauschaltouristen, die einen Voucher vorlegen und die an einer organisierten und betreuten Reise teilnehmen, von der Quarantänepflicht befreit.

Nicht geimpfte Individualreisende müssen weiterhin in eine zehntägige Quarantäne, die sie durch einen negativen Test frühestens am siebten Tag nach der Einreise abkürzen können. Alleinreisende Minderjährige oder Minderjährige, die ihre geimpften Eltern begleiten, sind von der Hotelquarantäne ausgenommen.

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