Pauschalreisende, auch aus als "Liste orange“ eingestuften Ländern, seien von der Vorlage eines PCR-Tests befreit, wenn das Gesundheitsprotokoll eingehalten werde, teilt das Auswärtige Amt in seinem am Montag aktualisierten Reisehinweis mit.
Damit ergänzt die Behörde den bereits bekannten Hinweis, dass vom 26. August an Deutschland von Tunesien in die "Liste orange“ eingestuft wird. Individualreisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dieser darf bei Ankunft in Tunesien nicht älter als fünf Tage sein. Außerdem müssen Personen, die aus einem Land, das als "Liste orange“ eingestuft ist, sich in Heimquarantäne begeben, zunächst für sieben Tage, sofern ein weiterer negativer PCR-Test vorgelegt wird. Ansonsten ist eine insgesamt 14-tägige Heimquarantäne einzuhalten.
Ungeachtet der Tatsache, dass Tunesien vom Robert-Koch-Institut nicht als Risikogebiet eingestuft wird, warnt das Auswärtige Amt weiterhin vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien. Daher ist derzeit nicht von einem nennenswerten Zustrom deutscher Pauschalurlauber in das nordafrikanische Land auszugehen.
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