Die Regierung der Malediven weitet, wie Reise vor9 bereits berichtete, ihre Tourism Goods and Services Tax auf Leistungen ausländischer Touristikunternehmen aus. Besteuert werden sollen künftig Margen beziehungsweise Provisionen aus dem Verkauf von Malediven-Reisen. Betroffen sind unter anderem Reiseveranstalter, Reisebüros, OTAs und Bettenbanken.
Die Regel wird in einer wirtschaftlich angespannten Lage eingeführt. Das Land kämpft mit hoher Verschuldung und Devisenknappheit. Zugleich haben der Iran-Krieg, Störungen im Luftverkehr und höhere Treibstoffpreise die Kosten erhöht. Der Tourismus ist die wichtigste Devisenquelle de Malediven.
Sorge vor Nachahmern
Mehrere Branchenverbände warnen nicht nur vor den unmittelbaren Folgen für das Malediven-Geschäft. Entscheidend sei auch eine mögliche Signalwirkung, heißt es. Weltweit stünden Regierungen unter höherem Finanzierungsdruck und könnten ähnliche Modelle prüfen, wenn die Malediven damit zusätzliche Einnahmen erzielen. Bereits vor einigen Wochen hatten der DRV und der europäische Dachverband Ectaa den kurzen Vorlauf der Maßnahme kritisiert und vor hohen Kosten und zusätzlicher Bürokratie gewarnt.
Die Steuer knüpft an eine breitere Debatte im internationalen Kontext an: Plattformen und andere ausländische Anbieter sollen stärker dort besteuert werden, wo sie ihre Umsätze erwirtschaften. Auch das Argument, dass zu wenig touristische Wertschöpfung in Entwicklungsdestinationen bleibe, spielt eine Rolle.
Nach Einschätzung der Branchevertreter macht es allerdings einen Unterschied, ob globale Plattformen wie Booking.com oder Airbnb belastet werden oder kleine Spezialveranstalter und unabhängige Reisebüros. So warnt der britische Reiseverband Abta nach Angaben des Fachportals Travel Weekly vor Wettbewerbsnachteilen und fordert, ausländische Agenturen, die im Auftrag von Veranstaltern handeln, auszunehmen.
Zugleich weisen Verbände darauf hin, dass Unternehmen ihr Geschäft auf konkurrierende Destinationen verlagern könnten. Hinzu kommt Streit um bereits vor dem 1. Oktober gebuchte Reisen, auf die die Steuer nach Ansicht der Branche nicht rückwirkend angewandt werden sollte.
Durchsetzung bleibt schwierig
Unklar ist zudem, wie konsequent sich die Regel gegenüber ausländischen Unternehmen durchsetzen lässt. Die Steuerbehörde Mira hat keinen direkten Zugriff auf deren Finanzdaten und ist deshalb auf freiwillige Angaben angewiesen.
Gleichzeitig müssen bereits registrierte maledivische Unternehmen der Behörde mitteilen, mit welchen ausländischen Veranstaltern, OTAs und Bettenbanken sie zusammenarbeiten. Der maledivische Reiseverband Matato hält die praktische Durchsetzung nach Informationen von Travel Weekly dennoch für äußerst schwierig.
Reise vor9 hat auf das Branchenecho hin beim Honorargeneralkonsul der Republik Malediven, dem CDU-Bundestagsabgeordneten Christian Freiherr von Stetten, nachgefragt, ob die Malediven-Regierung eine Aussetzung oder zumindest eine Fristverschiebung für die neuen Steuerregeln in Erwägung ziehe. Eine Reaktion blieb aus.
Christian Schmicke
