Seit der Einführung der Kontrollen Mitte März werden die Grenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz überwacht. An den Übergängen nach Belgien und in die Niederlandegibt es dagegen keine Kontrollen. Allerdings wurde auch an diesen Grenzen die Überwachung des Verkehrs in einer Zone von 30 Kilometern um die Grenze herum intensiviert.
Menschen, die weder deutsche Staatsbürger noch dauerhaft in Deutschland ansässig sind, dürfen wegen der Corona-Pandemie nur noch aus einem "triftigen Reisegrund" nach Deutschland kommen. Dieses Kriterium erfüllen etwa EU-Bürger, die durch Deutschland in ihr Heimatland reisen oder Lastwagenfahrer, die wichtige Güter liefern. Die Einreise ist zudem nur über bestimmte Grenzübergänge möglich.
Grundsätzlich sind Einreisen in die Europäische Union aus Drittstaaten nur noch in besonderen Fällen erlaubt. Seit dem 10. April müssen sich Rückkehrer nach mehrtägigen Auslandsaufenthalten zudem für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben.
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