7. Oktober 2020 | 17:36 Uhr
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Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Hotspots

Mindestens elf Bundesländer wollen künftig negative Corona-Tests von Urlaubern aus innerdeutschen Risikogebieten verlangen. Ansonsten sollen Hotels und Pensionen sie abweisen. Dies haben Bund und Länder gestern vereinbart. In Bayern gilt das Beherbergungsverbot schon ab heute.

Corona Test Abstrich Frau Foto iStock Miroslav Mitic.jpg

Ein negativer Corona-Test ist für Bewohner von Risikogebieten Pflicht, wenn sie andernorts Urlaub machen wollen

Über die Absprache zwischen Bund und Ländern berichten mehrere Medien unter Berufung auf Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther. Nach dessen Angaben hätten sie sich darauf geeinigt, dass Reisende aus innerdeutschen sogenannten Corona-Hotspots bei Ankunft in Hotels oder anderen Unterkünften einen negativen Corona-Test vorlegen müssten, der nicht älter als 48 Stunden sei, meldet der "Spiegel". Andernfalls greife das Beherbergungsverbot. Im Gegenzug für diese Änderung entfalle für Reisende zugleich die obligatorische zweiwöchige Quarantäne.

Die Regelung gilt demnach nur für Reisen zu touristischen Zwecken in gewerblichen Beherbergungsbetrieben. Familienbesuche sind ausdrücklich ausgenommen, ebenso wie Pendelverkehre. Schleswig-Holstein werde die veränderten Vorgaben ab Freitag umsetzen, heißt es weiter.

Bayerns Ministerpräsident hatte zuvor bereits mitgeteilt, dass Urlauber aus innerdeutschen Corona-Hotspots ohne negativen Corona-Test von diesem Donnerstag an nicht mehr in bayerischen Hotels und Gaststätten übernachten dürften. Auch hier kann das Beherbergungsverbot durch einen negativen Test umgangen werden. Die Tests müssten Reisende aber in der Regel aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie keine Krankheitsanzeichen hätten, heißt es aus der bayerischen Staatskanzlei.

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