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Karneval bedeutet nicht Narrenfreiheit

Am Arbeitsplatz sind die Grenzen des Erlaubten regional verschieden: Verkleidung am Rosenmontag oder ein Gläschen Sekt ist da erlaubt, wo Karneval gefeiert wird. Verkleidung darf sogar vom Chef angeordnet werden, solange sie nicht sexistisch ist. Ansonsten ist Verkleidung unpassend, insbesondere im Kundenservice. Bei Deko steht die Sicherheit am Arbeitsplatz in Vordergrund.