20. März 2019 | 17:30 Uhr
Teilen
Mailen

Grüne wollen höheren Haftungsbetrag bei Veranstalterpleiten

Das berichtet das "Handelsblatt". Der Parlamentsantrag der Grünen-Fraktion, lanciert von Tourismussprecher Markus Tressel, fordere, dass Kundengelder künftig auch über die derzeitige Haftungshöchstgrenze von 110 Millionen Euro hinaus abgesichert sein müssten. Dies könne bei Insolvenzen von "europaweit aufgestellten Tourismusunternehmen" notwendig sein.

Tressel Markus

Will die Haftungshöchstgrenze auf 300 Millionen Euro erhöht wissen: Markus Tressel

Anzeige
Texas

Malta-Fans aufgepasst: Themenwoche MALTA in Counter vor9

Ein Urlaub nach Malta ist viel mehr als Sonne und Meer. Historische Schauplätze, kleine Dörfer, eine mediterrane Küche mit einem Hauch von Orient und wunderschöne Buchten. Viele nützliche Reisetipps rund um Malta haben wir in unserer Themenwoche in Counter vor9 für Sie zusammengestellt. Jetzt beim Gewinnspiel mitmachen und eine Reise nach Malta gewinnen!

Wie die Zeitung spekuliert, erfolgt der Antrag aus Sorge vor einer möglichen Pleite von Thomas Cook im Fall eines harten Brexits. Das von Tourismus-Obmann Markus Tressel und Grünen-Verbraucherschützerin Renate Künast formulierte Papier erwähne Thomas Cook keineswegs namentlich, schreibt das "Handelsblatt". Allerdings könne mit dem "europaweit aufgestellten Tourismusunternehmen“, das laut Bundestagsantrag insbesondere durch den Brexit in zusätzliche Schwierigkeiten geraten könnte, nicht die finanziell solider aufgestellte TUI gemeint sein.

Bereits im Zuge der Anhörung zum Thema "Kundenschutz bei Insolvenzen von Fluggesellschaften" vor dem Rechtsausschuss des Bundestages hatte ein Antrag von Bündnis90/Die Grünen gefordert, "den Haftungshöchstbetrag von derzeit 110 Millionen Euro, den ein Kundengeldabsicherer innerhalb eines Geschäftsjahres auszahlen muss, deutlich zu erhöhen, um so eine realistische Absicherung der Kundengelder zu erreichen". Die Grünen wollen eine Obergrenze von 300 Millionen Euro einrichten, was einerseits die Sicherheit der Kunden bei großen Veranstalterpleiten verbessern  würde, andererseits aber auch die Versicherungsprämien kräftig steigen ließe.

Viele Fragen offen

Wie sehr ein ungeregelter oder harter Brexit die touristischen Konzerne tatsächlich treffen würde, ist ebenso unklar wie die Perspektiven für den Brexit selbst. Bei Thomas Cook hatte das britische Veranstaltergeschäft bereits im vergangenen Geschäftsjahren maßgeblich zu den roten Zahlen in der Bilanz beigetragen. Würde das britische Pfund im Zuge des Brexits weiter an Wert verlieren und sollten sich die Einreiseregeln für Briten in EU-Länder verschärfen, würde dies dem britischen Quellmarkt weiter zu schaffen machen.

Außerdem ist unsicher, wie es sich künftig mit der Freizügigkeit für die britischen Mitarbeiter der Konzerne in der EU und die aus der EU stammenden Mitarbeiter in Großbritannien verhält. Und darüber hinaus wirft die Konstellation der Airlines von TUI und Thomas Cook Fragen auf, wenngleich beide Konzerne seit Monaten betonen, dass sie auf alle denkbaren Szenarien vorbereitet seien.

Für die Touristik kommt der Antrag zu einem unglücklichen Zeitpunkt, zumal der "Handelsblatt"-Artikel einen direkten Bezug zur finanziellen Schieflage von Thomas Cook suggeriert. Das könnte die Kunden verunsichern und die Reisebüros zu zusätzlichen Erklärungen zwingen. Der Reisebüroverband VUSR äußerte sich auf Anfrage bereits und erklärte, für den stationären Vertrieb sei die aktuelle Debatte nicht gut. Zugleich sei aber die Diskussion um die Deckelung der Haftungsgrenze kein neues Thema. Sie ändere zudem nichts daran, dass Kunden, die eine Pauschalreise buchten, am besten abgesichert seien.

Christian Schmicke

Anzeige Reise vor9