"2018 ist für Reisebüros ein Jahr des Umbruchs"
Interview mit der Schmetterling-Versicherungsexpertin Karin Bürkner über Tücken und Lösungen der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Reisebüros
Mit HX Expeditions die faszinierende Arktis erkunden
Seit 130 Jahren bietet HX Expeditions eiskalte Abenteuer in den arktischen Gewässern rund um Norwegen, Spitzbergen, Island und Grönland. Ob Inselumrundung oder Nordlicht-Versprechen, die Auswahl kann kann gezielt individuell getroffen werden. Das diesjährige Jubiläum möchte HX ganz besonders feiern. Counter vor9
Das Gespräch führte Christian Schmicke
Wie schätzen Sie den Stand der Vorbereitungen im stationären Vertrieb auf das neue Reiserecht ein?Die Verunsicherung unter den Reisebüros, welcher zusätzliche Aufwand, welche Risiken und vor allem welche Kosten künftig auf sie zukommen, ist tatsächlich groß. Wir sind momentan sehr viel mit Beratung beschäftigt. Aber am Ende wird glücklicherweise deutlich, dass die neuen Anforderungen durchaus zu bewältigen sind.
Was raten Sie Ihren Kunden in Sachen Insolvenzschutz?Die Vorgaben des Gesetzgebers sind ja eindeutig. Kundengelder, die künftig auch und vor allem bei verbundenen Reiseleistungen via Agenturinkasso eingenommen werden, müssen abgesichert sein. Selbst wenn ein Reisebüro versucht, ausschließlich mit Direktinkasso zu vermitteln, wird es sich künftig täglich, meist sogar mehrmals, zwischen den Positionen Vermittler, Makler, Händler und Veranstalter bewegen. Deshalb gibt es einen eigenen Sicherungsschein für die verbundenen Reiseleistungen. Der passende Sicherungsschein nach §651w BGB wird, ebenso wie das Formblatt für den Kunden, automatisch ausgegeben, wenn das System erkennt, dass es sich um eine verbundene Reiseleistung handelt. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass der Expedient alles korrekt ins System eingegeben hat. Für die meisten unserer angeschlossenen Reisebüros wird dieser Insolvenzschutz bei der Grundprämie von 200 Euro im Jahr liegen. Wir haften mit einer sehr hohen Bürgschaft für jedes Büro. Das erspart ihnen die sonst oft notwendigen Sicherheiten.
Was geschieht, wenn bei der Erfassung ein Fehler passiert und eine Reise nicht korrekt als verbundene Leistung ausgewiesen wird?Dann gerät das Reisebüro unter Umständen in die Veranstalterhaftung. Und genau für diese Fälle ist eine Ausweitung des Schutzes durch die Haftpflichtversicherung dringend empfehlenswert. Es gibt eigene Policen, die Reisebüros bei ungewollter Veranstalterhaftung absichern. Wir empfehlen allerdings Lösungen, die sowohl das ungewollte als auch das allgemeine Risiko der Veranstalterhaftung abdecken.
Worin liegt deren Vorteil?Als ungewollte Veranstalterhaftung wird nur gewertet, wenn der Verkäufer zum Beispiel das falsche Formblatt herausgibt. Wenn das Reisebüro jedoch die Rechnung in einer Summe ausweist, gilt dies als tatsächliche Veranstaltertätigkeit. Deshalb ist es besser, auch für diese Fälle gewappnet zu sein. Die Kosten dafür sind mit 150 bis 170 Euro pro Jahr überschaubar.
Karin Bürkner ist Geschäftsbereichsleiterin des Versicherungsmaklers von Schmetterling. Sie ist seit 17 Jahren für das Unternehmen mit Sitz in Geschwand aktiv.
Diese und weitere Informationen zum Versicherungsschutz finden Reiseprofis in einem Schwerpunkt in der neuen Ausgabe des Reise vor9 Magazins