Schlussabrechnung für Überbrückungshilfe ist jetzt möglich
Die Anträge auf Überbrückungs- sowie auf November- und Dezemberhilfen sind häufig auf Basis von prognostizierten Umsätzen und Kosten bewilligt worden. Nach Vorliegen der tatsächlichen Ergebnisse sind alle Antragsteller zur Einreichung einer Schlussabrechnung über einen prüfenden Dritten verpflichtet. Seit 15. November können die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden. Überbrückungshilfe