17. November 2022 | 19:58 Uhr
Teilen
Mailen

Schlussabrechnung für Überbrückungshilfe ist jetzt möglich

Die Anträge auf Überbrückungs- sowie auf November- und Dezemberhilfen sind häufig auf Basis von prognostizierten Umsätzen und Kosten bewilligt worden. Nach Vorliegen der tatsächlichen Ergebnisse sind alle Antragsteller zur Einreichung einer Schlussabrechnung über einen prüfenden Dritten verpflichtet. Seit 15. November können die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden. Überbrückungshilfe

Anzeige Counter vor9