16. Oktober 2017 | 11:00 Uhr
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Mailen

Reiseversicherung zahlt nicht bei Schulwechsel

In den AGB für die Reiserücktrittsversicherung war ein Arbeitsplatzwechsel als Grund für den Versicherungsfall genannt. Aufgrund eines Schulwechsels der Tochter konnte eine Familie die gebuchte Reise nicht antreten und verlangte deshalb die Übernahme der Stornokosten. Das Amtsgericht München entschied, dass die Schule kein Arbeitsplatz im Sinne der Reiserücktrittskostenversicherung sei und entschied zugunsten der Versicherung. Travel One