News für den Reisevertrieb

Preisnachlass für Kreuzfahrer bei Flugausfall

Verpassen Passagiere einen Teil ihres gebuchten Törns, weil der Zubringerflug entfällt oder sich verspätet, erhalten sie Geld zurück. Voraussetzung ist jedoch, dass Kreuzfahrt und Flug als Paket gebucht wurden. Schadenersatz steht Kunden allerdings nicht zu, entschied das Amtsgericht Rostock.