7. April 2016 | 11:00 Uhr
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Keine Entschädigung bei Warteschlange am Check-in

Wer in der Schlange steht und die Abflugzeit naht, muss sich selbst aktiv um eine bevorzugte Abfertigung bemühen. So die Quintessenz eines Urteils des Amtsgerichts Düsseldorf gegen einen Passagier, der angeblich zwei Stunden warten musste, seinen Flug verpasste und deshalb Entschädigung verlangte. Biz Travel

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