Geklagt hatte ein österreichisches Ehepaar, dessen Rückflug von Mauritius nach Wien zu Beginn der Pandemie im März 2020 gestrichen wurde. Stattdessen wurden sie mit einem vom österreichischen Außenministerium organisierten Flug zurückgebracht.
Das Paar musste 500 Euro pro Person dafür zahlen, obwohl der Flug von der gleichen Fluggesellschaft zur gleichen Uhrzeit durchgeführt wie der ursprünglich geplante. Die Kläger waren deshalb der Meinung, dass ihnen der Rückflug doppelt berechnet worden sei und verlangten von der Airline eine Erstattung der gezahlten 1.000 Euro.
