8. Dezember 2015 | 15:44 Uhr
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Diebstahl aus Zimmersafe ist kein Reisemangel

Diebstahl aus Zimmersafe ist kein Reisemangel: Das Amtsgericht München wies die Schadenersatzklage eines bestohlenen Ehepaares gegen den Veranstalter ab. Der Vorfall gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko eines Reisenden, so die Begründung. LTO

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