Diebstahl aus Zimmersafe ist kein Reisemangel
Diebstahl aus Zimmersafe ist kein Reisemangel: Das Amtsgericht München wies die Schadenersatzklage eines bestohlenen Ehepaares gegen den Veranstalter ab. Der Vorfall gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko eines Reisenden, so die Begründung. LTO