Corona-Infektion kann Arbeitsunfall sein
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Coronainfektion bei der Arbeit als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit klassifiziert werden. Das wiederum begründet im Einzelfall Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung ist ein positiver PCR-Test, eine Krankschreibung und die Meldung des Vorgangs beim Unfallversicherungsträger. Zeit