Airline muss bei erheblicher Flugverspätung den konkreten G
Airline muss bei erheblicher Flugverspätung den konkreten Grund nennen: Das hat das Amtsgericht Rüsselsheim entschieden. Die Kläger forderten eine Entschädigung nach EU-Recht, worauf die Fluggesellschaft sich nur auf einen "außergewöhnlichen Umstand" berief. In diesem Fall wäre sie von einer Ausgleichszahlung befreit. Biz Travel