Ryanair muss Kosten für Check-in ausweisen
2. Februar 2021, 14:36 Uhr
Zusätzliche Koste für einen kurzfristigen Check-in am Schalter müssen bereits im Buchungsprozess ausgewiesen werden, hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Der alleinige Verweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie ihn Ryanair liefert, reiche nicht aus.
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