Geschätzt 11.000 Ferienwohnungen gibt es auf der Ferieninsel, doch davon sollen rund 3.500 Objekte ohne entsprechende Genehmigung operieren. Die Behörden verschärfen nun die Gangart, wie das Hamburger Abendblatt (Abo) berichtet. Sollte eine illegale Nutzung festgestellt werden, wird den Eigentümern die Möglichkeit gegeben, sich in einer Anhörung zu äußern. In einigen Fällen, besonders wenn Sicherheitsmängel wie das Fehlen eines zweiten Rettungswegs vorliegen, wird aber auch eine sofortige Nutzungsuntersagung ausgesprochen.
Für Eigentümer besteht zwar prinzipiell die Möglichkeit, eine nachträgliche Nutzungsänderungsgenehmigung zu beantragen, wenn der Bebauungsplan dies zulässt. In vielen Fällen sehen die Bebauungspläne dies aber gerade nicht vor.
