Strandgebühren an der Nordsee rechtswidrig
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fall zweier Strände an der niedersächsischen Küste erklärt. Die Gemeinde Wangerland verlangt von Tagesgästen drei Euro für das Betreten. Die Tatsache, dass sie immer wieder Sand aufschütte und für Sauberkeit sorge, reiche als Begründung für eine Gebühr nicht aus, so die Richter. FAZ