Laut dem Deutschen Reiseverband (DRV) hat die Regierung der Inselgruppe am 19. Oktober einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Steuerpflicht für ausländische Reiseveranstalter ohne feste Niederlassung auf den Malediven wieder aufheben soll. Der Entwurf sieht zudem vor, seit dem 1. Oktober bereits erhobene Abgaben zurückzuzahlen. Das Gesetz muss allerdings noch das Parlament passieren, vom Präsidenten ratifiziert und im Gesetzblatt veröffentlicht werden.
Die gesetzliche Grundlage für die 17-prozentige Tourism Goods and Services Tax (TGST) auf Margen ausländischer Tourismusunternehmen war erst Ende August völlig überraschend verabschiedet worden, mit Inkrafttreten zum 1. Oktober. Anfang Oktober hatte die Regierung den Start zunächst auf April 2027 verschoben, wie das maledivische Portal The Standard berichtete. Nun geht die Regierung noch einen Schritt weiter und will die Regelung vollständig zurücknehmen.
Der DRV hatte die kurzfristige Einführung der Steuer frühzeitig kritisiert. Viele Angebote für die Wintersaison seien bereits verkauft und kalkuliert gewesen, zusätzliche Kosten hätten bei bestehenden Pauschalreisen kaum an Kunden weitergegeben werden können, so der Verband. DRV-Präsident Albin Loidl begrüßte die geplante Rücknahme: „Jetzt kommt es darauf an, dass die Änderungen zügig in Kraft treten und die betroffenen Unternehmen rasch Rechtssicherheit erhalten." Bis zur endgültigen Verabschiedung der Gesetzesänderungen bleibt laut DRV die bestehende Rechtslage maßgeblich.
