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Malediven verschieben Margensteuer um sechs Monate

Die Malediven verschieben die geplante 17-prozentige Steuer auf Margen ausländischer Tourismusunternehmen um sechs Monate. Die Regel soll nun vom 1. April 2027 an greifen. Betroffen sind unter anderem Veranstalter, Reisebüros und Buchungsplattformen ohne Betriebsstätte im Land. Besteuert werden soll bei Vermittlern die Marge, nicht der gesamte Reisepreis.

Die Regierung hatte die Ausweitung der Tourism Goods and Services Tax Ende August gesetzlich beschlossen. Künftig sollen auch ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte auf den Malediven in das Steuersystem einbezogen werden, wenn sie touristische Leistungen im Land verkaufen oder vermitteln. Dazu zählen etwa Unterkünfte, Verpflegung, Transfers und andere touristische Leistungen.

Die Reisebranche hatte vor dem ursprünglich für 1. Oktober geplanten Start Bedenken geäußert – nicht nur in Deutschland. Kritisiert wurden unter anderem Auswirkungen auf bereits geschlossene Verträge und kalkulierte Preise, zusätzliche Compliance-Kosten und mögliche Nachteile für die Wettbewerbsfähigkeit der Malediven. Nun zeigen die Einwände offenbar Wirkung, wie das Portal The Standard von den Malediven berichtet.

Besteuert werden soll die Marge

Für Veranstalter und Vermittler ist entscheidend, dass nach den vorliegenden Informationen nicht automatisch der gesamte Reisepreis der zusätzlichen Steuer unterliegt. Bemessungsgrundlage soll vielmehr die Marge beziehungsweise der wirtschaftliche Anteil des Vermittlers sein.

Mit der Verschiebung auf den 1. April gewinnen ausländische Tourismusunternehmen ein halbes Jahr, um Verträge, Preise, Buchhaltung und steuerliche Abläufe anzupassen. Das ist besonders für bereits kalkulierte und verkaufte Reisen der Wintersaison 2026/27 relevant.

Christian Schmicke