Der Freistaat Bayern führt die bewährte Förderung für bestehende Personenseilbahnen ab Jahresbeginn 2026 fort. Die Seilbahn-Richtlinien bleiben weitere vier Jahre gültig. Sie richten sich weiterhin ausschließlich an genehmigte und bestehende Anlagen und sollen stabile Rahmenbedingungen für eine moderne und sichere touristische Infrastruktur schaffen.
Neu ist eine Einschränkung: Technische Beschneiungsanlagen sind künftig nicht mehr förderfähig. An den übrigen Fördergrundsätzen ändert sich laut Staatsregierung nichts.
