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Smalltalk gehört streng genommen nicht zur Arbeitszeit

Wenn es zum Kollegenplausch keine Regelung im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung gibt, ist Smalltalk eigentlich nicht erlaubt. Er wird jedoch meist toleriert, weil er zum guten Betriebsklima beiträgt. Der Toilettengang gilt als kurzfristige Unterbrechung und zählt als Arbeitszeit. Einen Rechtsanspruch auf eine Zigarettenpause gibt es hingegen nicht. Viele weitere Regelungen zur Arbeitszeit kennt die .