2. August 2021 | 12:32 Uhr
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Veranstalter fordern Ende des Stornorechts bei Reisewarnung

Auf eine Reisewarnung dürfe künftig kein automatischer Anspruch der Kunden auf kostenlose Stornierung mehr folgen, erklärt eine Mehrheit der Reiseveranstalter in einer Reise-vor9-Umfrage. Kunden und Anbieter sollten sich das wirtschaftliche Risiko teilen. Die meisten Reisebüros sehen die Sache allerdings anders.

Absage

Reiseveranstalter wollen einen Teil des Risikos bei Stornierungen wegen Reisewarnungen an die Kunden abgeben

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Aus der Online-Umfrage, an der sich mehr als 650 Reiseprofis beteiligt haben, geht hervor, dass nur drei Prozent der befragten Vertreter von Reiseveranstaltern der Ansicht sind, die bisher gängige Praxis, nach der Stornierungen aufgrund von Reisewarnungen für die Kunden grundsätzlich kostenlos sind, sollte aufrecht erhalten werden. 37 Prozent vertreten die Auffassung, kostenlose Stornierungen sollten künftig nur dann möglich sein, wenn zum Zeitpunkt der Buchung keine Reisewarnung für das entsprechende Zielgebiet bestand.

Im Zusammenhang mit den Reisewarnungen, die im Zuge der Corona-Pandemie aufgrund hoher Infektionszahlen oder wegen der Verbreitung gefährlicher Virusmutationen ausgesprochen werden, wäre dann der Buchungszeitpunkt ausschlaggebend. Denn vielfach erlebten wichtige Destinationen diesbezüglich eine Achterbahnfahrt.

56 Prozent der befragten Vertreter von Veranstaltern meinen, bei Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, die wegen der Corona-Infektionszahlen ausgesprochen werden, sollten sich Kunden und Veranstalter das wirtschaftliche Risiko teilen. Diese Auffassung vertritt unter anderem der Reiserechtler Ernst Führich. Die Beteiligung der Reisenden an den Stornokosten sei vertretbar, weil diese heute wüssten, unter welchen gesundheitlichen Risiken sie nationale und internationale Pauschalreisen buchten, meint der Jurist. Die bisherige gesetzliche Regelung, nach der ausschließlich der Veranstalter im Fall von Reiseabsagen oder Stornos infolge einer Pandemie das wirtschaftliche Risiko trage, erscheine "für künftige Fälle nicht interessengerecht".

Vor der Reise investierte Arbeit sollte vergütet werden

In Kommentaren weisen die Touristiker darauf hin, dass sie bereits im Vorfeld der Reisen erhebliche Arbeit leisten müssten, um ihren Kunden die Leistungspakete überhaupt zur Verfügung stellen zu können. Diese Arbeit müsse auch dann vergütet werden, wenn die Reise nicht zustande komme, argumentieren sie. Auch das Argument, dass Veranstalter ihrerseits die Leistungsträger bisweilen schon vor Reiseantritt vergüten müssen, wird angeführt.

Alternativ zu einer Teilung der Stornokosten zwischen Veranstaltern und Kunden könnten sich einige der Befragten die Einführung einer gebühr vorstellen, die, ähnlich wie es bei den sogenannten Flextarifen einiger Veranstalter der Fall ist, auch im Fall einer Stornierung durch die Kunden, beim Anbieter verbleibt.

Deutlich weniger euphorisch beurteilen die Reisebüros eine mögliche Änderung der bisherigen Praxis. Ein Drittel der befragten Reisebüroprofis will daran überhaupt nicht rütteln. 51 Prozent würden eine Beschränkung des Anspruchs auf kostenlose Stornierungen auf diejenigen Fälle beschränken, in denen bei der Buchung keine Reisewarnung bestand. Der von den Veranstaltern favorisierten Lösung, das wirtschaftliche Risiko zwischen Anbietern und Kunden aufzuteilen, stimmen lediglich 23 Prozent zu.

Christian Schmicke

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