4. April 2013 | 20:06 Uhr
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Urlauber müssen nicht in ein Ersatzhotel umziehen

Urlauber müssen nicht in ein Ersatzhotel umziehen: Ist die gebuchte Unterkunft voll, brauchen Kunden eine Alternative nicht akzeptieren und können den Reisevertrag ohne Begründung kündigen, hat das Landgericht Frankfurt entschieden. sueddeutsche.de

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