Umsatzsteuer auch auf Reisen für Schulen, Unis und Vereine:
Umsatzsteuer auch auf Reisen für Schulen, Unis und Vereine: Der Bundesfinanzhof hat eine Klage auf Befreiung von Klassenfahrten mit der Begründung zurückgewiesen, der Reiseunternehmer nehme die Jugendlichen nicht "zur Erziehung, Ausbildung oder Fortbildung" bei sich auf. Die Margenbesteuerung nach § 25 UStG sei anzuwenden. bundesfinanzhof.de