ÜIII Plus: Wichtiges zur Erstattung entgangener Provisionen
Wie die Vorgänger umfasst auch die Überbrückungshilfe III Plus die Option auf Erstattung von Provisionsausfällen bei coronabedingten Stornos. Förderfähig sind bei der Finanzhilfe für die Monate Juli bis September jedoch nur noch Reisen, deren Stornierung "coronabedingt – aufgrund einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, aufgrund innerdeutscher Reiseverbote oder wegen innerdeutscher Schließungsanordnungen – storniert beziehungsweise abgesagt wurden". FVW