Tui muss Anzahlung senken
40 Prozent des Reisepreises sind zu viel, entschied das Oberlandesgericht Celle nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband. Zu den Vorleistungen, die dem Kunden sofort weiterberechnet werden können, gehören nur Aufwendungen für konkrete Leistungen wie im voraus bezahlte Flüge und Hotels, nicht aber Vertriebs- und allgemeine Kosten. N-TV