18. Juli 2013 | 15:31 Uhr
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Tipps zur korrekten Versteuerung von

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LTA

Spezialisiert, persönlich, verlässlich – das ist LTA

Seit zwei Jahrzehnten steht LTA für Reiseschutz, der nicht nur auf dem Papier existiert, sondern in der Praxis funktioniert. Als mittelständischer Reiseschutzspezialist mit Sitz in Mannheim ist LTA für viele Reisebüros längst mehr als ein Anbieter: ein echter Partner im Alltag – familiär und engagiert. Mehr erfahren, iPads und Jahrespolicen gewinnen: Counter vor9

Tipps zur korrekten Versteuerung von Serviceentgelten und Regieerträgen: Ein Schaubild von Travel Agency Accounting TAA gibt einen anschaulichen Überblick über Umsatzsteuerfragen bei Flugerlösen. So werden diese abhängig von der Flugstrecke zu 5, 25 oder 100 Prozent abgabenfällig. Bei Geschäftsreisenden ist dessen Firmensitz entscheidend. Bei grenzüberschreitenden Flügen gilt die so genannte Consolidator-Regelung. countervor9.de