Auslöser sind stornierte beziehungsweise nicht nutzbare Bahnsegmente in bereits ausgestellten Rail-&-Fly-Tickets. Weil Reisende sich mit den Folgen häufig an Reisebüros wenden, sieht der DRV den Vertrieb besonders belastet.
Für Abreisen ab 15. Oktober ist inzwischen eine weitgehend einheitliche Beschaffung von Ersatzdokumenten über das Portal rail-checkin.com vorgesehen. Aus Sicht des Verbands bleiben dennoch zentrale Fragen offen.
Vertrieb fehlen verbindliche Informationen
Die Bahn kommuniziere bislang vor allem mit den Fluggesellschaften als direkten Vertragspartnern der Rail-and-Fly-Vereinbarungen. Reisebüros erhalten dadurch nach Ansicht des DRV zu wenig Informationen, um Kunden bei Umbuchungen, Ersatzbuchungen und möglichen Erstattungen verlässlich zu unterstützen.
Besonders wichtig ist dem Verband eine Bestätigung, dass ein als "unable" gekennzeichnetes W2-Bahnsegment die Nutzung des gebuchten Flugsegments nicht beeinträchtigt. Hier fordert der DRV eindeutige Aussagen der jeweiligen Airlines.
Erstattung für doppelt gezahlte Fahrkarten
Klärungsbedarf sieht der Verband auch bei Reisenden, die wegen der Probleme erneut eine Bahnfahrkarte kaufen mussten. Möglich wäre entweder eine direkte Erstattung durch die Fluggesellschaft oder eine Abwicklung über die ausstellende Iata-Agentur mit einer entsprechenden Gutschrift.
Unabhängig vom Verfahren fordert der DRV klare Abläufe und feste Fristen. Ziel sei es, Reisebüros schnell in die Lage zu versetzen, Kunden verlässlich über das weitere Vorgehen zu informieren.
