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Podcast: Was die Empco-Regeln für die Touristik konkret bedeuten

Seit dem 27. September gelten die neuen Empco-Regeln für Umweltwerbung. Im Reise vor9 Podcast erklärt Rechtsanwältin Marie Vandersanden, was sich kurz vor dem Start noch geändert hat und wo für Reiseveranstalter, Reisebüros, Airlines, Hotels und Kreuzfahrtanbieter nun Risiken liegen. Dabei geht es auch um Altbestände, Partneraussagen und neue Hinweise der EU-Kommission.

Im ersten Gespräch mit Reise vor9 hatte Vandersanden bereits die Grundregeln der neuen Vorgaben erläutert. Themen waren unter anderem allgemeine Umweltclaims wie "klimaneutral", Kompensation, Nachhaltigkeitssiegel, Zukunftsversprechen sowie die Frage, wann Unternehmen für übernommene Aussagen haften.

Nun steht die praktische Umsetzung im Mittelpunkt. Kurz vor Inkrafttreten wurden in Deutschland noch Regelungen zu Altbeständen ergänzt. Im Podcast geht es darum, welche Bedeutung diese für bereits gedruckte Kataloge und Broschüren haben und wo sie gerade nicht helfen. Denn eine allgemeine Übergangsfrist für laufende Werbung gibt es nicht.

Neue Hinweise aus Brüssel

Hinzu kommen Erläuterungen der EU-Kommission, die erst wenige Tage vor dem Start veröffentlicht wurden. Vandersanden ordnet ein, was daraus etwa für Unternehmens- und Markennamen folgt und wann Aussagen aus Nachhaltigkeitsberichten zu problematischen Werbeaussagen gegenüber Kunden werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt sind mögliche Abmahnrisiken. Welche Formulierungen sollten Reiseunternehmen derzeit besonders kritisch prüfen? Und wer könnte die neuen Regeln in der Praxis durchsetzen?

Wer haftet für Aussagen der Partner?

Gerade in der Touristik stammen Nachhaltigkeitsangaben häufig nicht vom Verkäufer selbst. Hotels, Airlines, Incoming-Agenturen oder andere Partner liefern Informationen, die Veranstalter und Reisebüros übernehmen. Im Podcast geht es deshalb um die Frage, wie mit solchen Angaben umzugehen ist und was unterschiedliche Umsetzungsstände im Ausland bedeuten.

Christian Schmicke

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