Gericht kippt Easyjet-Vertragsklausel
Das Landgericht Frankfurt hat eine Vertragsklausel des Billigfliegers Easyjet für unzulässig erklärt, in der dieser ausgeschlossen hat, seinen Kunden Steuern und Gebühren zu erstatten, falls sie von ihrem Beförderungsvertrag zurücktreten. Das sei eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher, denn die Airline solle keinen zusätzlichen Nutzen aus dem Rücktritt ihres Kunden ziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.