News für den Reisevertrieb

Expis müssen Reisevergünstigungen nicht versteuern

Expis müssen Reisevergünstigungen nicht versteuern: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Rabatte von Dritten keinen Arbeitslohn darstellen und deswegen auch keine Lohnsteuer zu entrichten ist. Das lässt sich auf Nachlässe bei Reisen von Pep-Anbietern und Veranstaltern übertragen. (Abo)