Ein entsprechender Verordnungsentwurf sei in die Abstimmung innerhalb der Regierung gegeben worden, zitiert die Nachrichtenagentur DPA eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums. "Die weitreichenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind noch immer zu spüren", erläuterte sie.
Betriebe, die bis zum Ende des Jahres die Bezugsdauer von 24 Monaten noch nicht ausgeschöpft hätten, könnten dann im neuen Jahr weiter von der Verlängerung auf diese Dauer profitieren, heißt es weiter aus dem Arbeitsministerium. Auch geltende Zugangserleichterungen sollen verlängert werden. Unter anderem reicht es derzeit aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Normalerweise muss dies auf mindestens ein Drittel der Beschäftigten zutreffen.
