31. März 2017 | 11:00 Uhr
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Entwarnung bei Versicherungsrichtlinie

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Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Versicherungsvertrieb in deutsches Recht bleibt es in Berlin bei der bereits eingeschlagenen Linie. Die Regierung weist den jüngsten Vorstoß des Bundesrates zurück, der forderte die Ausnahmeregelungen für Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit, wie etwa Reisebüros, zu überdenken. Zuvor hatte der DRV diesen Vorschlag bereits als praxisfremd kritisiert. Konkret geht es um die Vermittlung von Reiseschutz durch Reisebüros und Reiseveranstalter, wie sie bisher praktiziert wurde. DRV