Keine deutsche E-Rechnungspflicht, auch nach 2028, besteht laut DRV-Whitepaper insbesondere bei B2C-Rechnungen (Unternehmen an Privatpersonen), B2B-Rechnungen an/von ausländischen Unternehmen, auch im EU-Ausland. Gleiches gelte für Fahrausweise, etwa Bahn-, ÖPNV- und Flugtickets und sogenannte Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, etwa Park- oder Konzerttickets, da sie als vereinfachte Rechnungsdokumente gelten.
Weitere Tipps rund um das Thema E-Rechnungen erhalten DRV-Mitglieder im Whitepaper, das im geschützten Mitgliederbereich des Verbands zum Download bereitsteht.
