Nach der gültigen Regelung müssen alle Reisenden ab zwölf Jahren unabhängig von der Art des Verkehrsmittels grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. "Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis schon vor Abreise vorlegen", so die Einreiseverordnung.
Besondere Vorschriften gelten bei Rückkehr aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten. Solche sind derzeit aber keine vom Robert-Koch-Institut ausgewiesen.
